Nordmann News & Events News Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR): Interview mit Timo Diedrichsen, HSEQ&S bei Nordmann
06.10.2026

Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR): Interview mit Timo Diedrichsen, HSEQ&S bei Nordmann

Nordmann News sprach mit Timo Diedrichsen, Sustainability Coordinator bei Nordmann, über die seit dem 12. August 2026 geltende Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die Verordnung (EU) 2025/40, und die Auswirkungen auf Unternehmen entlang der Lieferkette.

Timo, die PPWR gilt seit dem 12. August 2026. Was müssen Unternehmen wissen? 

 

Timo: Die PPWR schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Kreislaufwirtschaft stärken und die Nachhaltigkeit der in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen verbessern.
Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und stellt bereits konkrete Anforderungen an Verpackungen, etwa hinsichtlich der darin enthaltenen Stoffe. In diesem Zusammenhang ergeben sich für Unternehmen je nach ihrer Rolle in der Lieferkette unterschiedliche Pflichten. Erzeuger müssen beispielsweise die Konformität der Verpackung bewerten, eine technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Für Importeure und Vertreiber gelten entsprechende Prüf- und Informationspflichten. Unternehmen sollten daher klären, welche Rolle sie für die jeweiligen Verpackungen einnehmen, die erforderlichen Nachweise einholen und geeignete Prozesse und Verantwortlichkeiten etablieren. Mit einem solchen systematischen Ansatz sind sie auch auf die weiteren Anforderungen vorbereitet, die in den kommenden Jahren schrittweise hinzukommen. 

Paula Rodrigues, Global Sales Director Life Sciences at Nordmann

Timo Diedrichsen, Sustainability Coordinator bei Nordmann

Welche weiteren Anforderungen der PPWR stehen noch bevor? 

 

Timo: In den kommenden Jahren werden stufenweise weitere Anforderungen wirksam. Im Fokus stehen dabei vor allem die Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Minimierung von Verpackungen sowie verbindliche Rezyklatanteile für Kunststoffverpackungen. Unternehmen sollten diese Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen, da sie Auswirkungen auf Verpackungsdesign, Materialauswahl und Lieferketten haben werden. 

 

Welche Rolle nimmt Nordmann im Rahmen der PPWR ein? 

 

Timo:  Als Chemiedistributor kann Nordmann innerhalb der PPWR unterschiedliche Rollen einnehmen. Welche Rolle im Einzelfall vorliegt, hängt vom Warenfluss und von der Herkunft des Produkts ab. 

Als Erzeuger können wir insbesondere dann gelten, wenn wir Verpackungen oder verpackte Produkte unter unserem eigenen Namen in Verkehr bringen. Importieren wir eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt aus einem Drittland und bringen es erstmals auf dem Unionsmarkt in Verkehr, gelten wir als Importeur. Gelten wir gemäß der Definition weder als Erzeuger noch als Importeur für ein verpacktes Produkt, das wir auf dem Markt bereitstellen, nehmen wir grundsätzlich die Rolle des Vertreibers ein. 

Für jede dieser Rollen ergeben sich unterschiedliche Pflichten, die wir für die jeweilige Liefer- und Verpackungskonstellation prüfen und entsprechend umsetzen. 

 

Wie stellt sich Nordmann auf die weiteren Anforderungen der PPWR ein? 

 

Timo: Wir verfolgen die regulatorischen Entwicklungen rund um die PPWR kontinuierlich und bewerten fortlaufend, welche Auswirkungen neue Normen, Leitlinien sowie Durchführungs- und delegierte Rechtsakte auf unser Geschäft haben. Gleichzeitig entwickeln wir unsere internen Prozesse kontinuierlich weiter und stehen in engem Austausch mit Lieferanten innerhalb und außerhalb der EU, um die erforderlichen Informationen und Nachweise aktuell zu halten. Ziel ist es, sämtliche anwendbaren Anforderungen der PPWR fristgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt umzusetzen. 

 

Vielen Dank für das Interview, Timo.

For more information, please contact:

Timo Diedrichsen
Timo Diedrichsen
Sustainability Coordinator | HSEQ & Sustainability
Nordmann, Rassmann GmbH

Bestätigung zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Bestätigung zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
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