PFAS‑Restriktionsverfahren in der finalen Konsultationsphase
Seit dem 26. März 2026 befindet sich das PFAS-Beschränkungsverfahren in einer kritischen Phase. Während in der ersten Runde unter dem Risk Assessment Committee (RAC) die gesundheitlichen und ökologischen Risiken im Fokus standen, befasst sich der Ausschuss für die sozioökonomische Analyse (SEAC) nun mit der wirtschaftlichen Realität. Bis zum 25. Mai 2026 haben Unternehmen die Möglichkeit, zur Verfügbarkeit und Entwicklung von alternativen Werkstoffen und den sozioökonischen Auswirkungen eines generellen PFAS-Verbots Stellung zu beziehen.

Gemeinsam für eine sachliche Debatte
Als Chemiedistributor sieht sich Nordmann in der Verantwortung, über diese Entwicklungen zu informieren. Gemeinsam mit DAIKIN Chemical Europe unterstützt Nordmann den Ansatz, dass eine Differenzierung innerhalb der PFAS-Stoffgruppe zwingend erforderlich ist.
Im Zentrum der Argumentation stehen die Fluorpolymere (z. B. PTFE, FEP oder FKM). Diese Hochleistungskunststoffe sind für viele Schlüsselindustrien – von der Halbleiterfertigung über die Medizintechnik bis hin zu Wasserstofftechnologien – schlichtweg unverzichtbar.
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Sonderrolle der Fluorpolymere
Ein zentraler Punkt in der Debatte bleibt die Differenzierung innerhalb der PFAS-Stoffgruppe. Branchenvertreter fordern eine klare Trennung zwischen niedermolekularen PFAS und den sogenannten Fluorpolymeren (wie PTFE, FEP oder FKM):
- Stoffeigenschaften: Fluorpolymere sind hochmolekulare, chemisch stabile Werkstoffe.
- Umweltprofil: Fluorpolymere sind weder wasserlöslich noch mobil und weisen daher ein grundlegend anderes Risikoprofil auf als bereits regulierte Einzelstoffe wie PFOS oder PFOA.
- Anwendungsbereiche: Der Einsatz erfolgt fast ausschließlich in geschlossenen Systemen kritischer Branchen wie dem Transportsektor, der Medizintechnik und der Halbleiterindustrie sowie in zukunftsweisenden Wasserstoffanwendungen.
Der Verband der europäischen Fluorpolymerhersteller (Fluorpolymers Product Group, FPG) hat bereits freiwillige Emissionsgrenzwerte festgesetzt. Ziel ist es, die Emissionen von fluorierten Emulgatoren, die als Prozesshilfsstoffe bei der Polymerisation eingesetzt werden, strikt zu begrenzen:
Die folgenden maximalen Emissionsfaktoren wurden für das Jahr 2030 festgelegt:
Luft 0,003% und Wasser 0,0006%. Diese Grenzwerte hat die ECHA bereits in die Überlegungen einbezogen.
Ein Ausblick von Expertenseite
Dr. Guido Möller, Director Advocacy / Public Affairs bei DAIKIN Chemical Europe, ordnet die aktuelle Lage ein:
„Die Ergebnisse dieser Konsultation fließen in die endgültige Stellungnahme der ECHA ein. Erst danach wird die Europäische Kommission einen konkreten Gesetzesvorschlag erstellen, bei dem dann auch politische Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten eine Rolle spielen.“
Ihr Beitrag zählt
Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum 25. Mai aktiv. Reichen Sie sachliche Begründungen ein:
- wo PFAS – und speziell Fluorpolymere – für Ihre Innovationen und die Sicherheit Ihrer Produkte unverzichtbar sind
- welche wirtschaftlichen Auswirkungen ein PFAS-Totalverbot für Sie hätte. Dabei steht natürlich Ihr Unternehmen im Fokus, aber auch Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette können eingereicht werden
- welche PFAS-Alternativen zum Einsatz kommen könnten oder ob aktuell keine Alternativen zu Fluorpolymeren zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie: Die ECHA lässt in dieser Runde nur Freitexte bis maximal 5.000 Zeichen zu; das Hochladen separater Dokumente ist derzeit nicht vorgesehen.
Ihr Nordmann-Rubber Team bleibt für Sie am Ball und informiert Sie weiterhin über alle relevanten Fortschritte in diesem für unsere Industrie so bedeutenden Verfahren.
Vertrieb in:
Deutschland


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