Nordmann News & Events News Wissen kompakt | Wissenswertes zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
02.05.2022

Wissen kompakt | Wissenswertes zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Im Sommer 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Was Unternehmen jetzt wissen müssen und wo sie Hilfe und Beratungsangebote finden, hat das Nordmann News Team für Sie in Kürze zusammengestellt.

Wann tritt das Gesetz in Kraft und wer ist davon betroffen?

 

  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
  • Es gilt für in Deutschland ansässige Unternehmen sowie Unternehmen mit einer Zweigniederlassung mit mindestens 3000 Beschäftigten im Inland.
  • Ab 01. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten in Deutschland. Dazu zählen auch Leiharbeitende, die länger als 6 Monate für ein Unternehmen tätig sind.
Wissen kompakt | Wissenswertes zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Da Unternehmen in Reaktion auf das LkSG voraussichtlich auch von ihren Zulieferern mit weniger als 1000 bzw. 3000 Beschäftigten die Erfüllung von Sorgfaltspflichten verlangen werden, werden weite Teile der Lieferkette indirekt vom Gesetz betroffen sein.

 

Worauf zielt das Gesetz ab?

 

  • Das Gesetz soll sicherzustellen, dass Unternehmen und Zulieferer Menschenrechte achten und Umweltstandards einhalten.
  • Entgegenwirken soll das Gesetz unter anderem der Ausbeutung von Kindern, Zwangsarbeit und umweltschädlichen Produktionspraktiken entlang der globalen Lieferketten.

 

Welche Mittel wählt der Gesetzgeber, um diese Ziele zu erreichen?

 

  • Im LkSG werden eine Reihe von Sorgfaltspflichten definiert, denen vom Gesetz betroffene Unternehmen nachkommen müssen.
  • Diese Sorgfaltspflichten beziehen sich sowohl auf den Geschäftsbereich der Unternehmen selbst, als auch auf die Geschäftsbereiche von Vertragspartnern und mittelbaren Zulieferern.
  • In ihrem Umfang abgestuft sind die neuen Sorgfaltspflichten entsprechend der konkreten Möglichkeiten von Unternehmen, auf Menschenrechtsverstöße und umweltschädliche Praktiken entlang der Lieferkette Einfluss zu nehmen und sie zu unterbinden.

 

Was müssen Unternehmen tun, um dem Gesetz zu entsprechen?

 

  • Unternehmen müssen eine Grundsatzerklärung aufsetzen.
  • Unternehmen müssen ein Risikomanagement einrichten und betriebsinterne Zuständige benennen.
  • Unternehmen müssen Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber Zulieferern ergreifen.
  • Unternehmen müssen regelmäßige Risikoanalysen durchführen.
  • Kommt es entlang der Lieferkette zu Verstößen gegen die Menschenrechte oder Umweltauflagen, müssen Unternehmen einschreiten und Abhilfemaßnahmen ergreifen.
  • Unternehmen müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten.

 

Wie dokumentieren Unternehmen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen?

 

  • Unternehmen müssen jedes Jahr einen Bericht vorzulegen.
  • Im Bericht stellen sie unter anderem dar, welche Menschenrechtsrisiken und Umweltrisiken entlang ihrer Lieferkette auftreten und erläutern, welche Maßnahmen sie ergreifen, um Risiken zu minimieren und Verstöße zu ahnden.
  • Die Berichte müssen öffentlich und kostenlos zur Verfügung gestellt werden und jeweils für mindestens sieben Jahre auf der Unternehmenswebseite einzusehen sein.

 

Wer kontrolliert, dass Unternehmen das LkSG einhalten und was passiert bei Verstößen?

 

  • Kontrollinstanz ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Das BAFA hat unter anderem die Befugnis, Geschäftsräume zu betreten, Einblick in geschäftliche Unterlagen zu verlangen und zum Ergreifen konkreter Maßnahmen aufzufordern.
  • Gegen das Gesetz zu verstoßen, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben.
  • Sanktioniert werden Verstöße mit Bußgeldern. Zudem können Unternehmen von Vergabeverfahren zu öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro können Verstöße bis zu 2 % ihres globalen Jahresumsatzes kosten.

 

Ausblick: Was ist auf EU-Ebene in Bezug auf Lieferketten geplant?

 

Über das deutsche LkSG hinaus ist die Verabschiedung einer europaweiten Richtlinie geplant. Gelten soll diese voraussichtlich für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Umgesetzt werden könnte die EU-Richtlinie ab 2026.

 

Weiterführende Informationen, Ressourcen & Beratungsangebote

 

Weitere Informationen

Für ausführliche Produktinformationen sprechen Sie gern unser Vertriebsteam an: sales(at)nordmann.global