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04.10.2022

Herausforderung gemeistert

PMC reagiert nachhaltig auf EU-Vorgaben für zinnorganische Verbindungen

Nordmann-Partner PMC Organometallix ist der weltweit führende Hersteller und Entwickler von metallorganischen Katalysatoren, Stabilisatoren und Spezialchemikalien, die in den Bereichen Kunststoffe, Konsumgüter, Elektronik, Farben, Verpackungen, Körperpflege, Lebensmittel, Automobil und Pharmazeutika zum Einsatz kommen.

Herausforderung gemeistert

Besondere Anforderungen: Die Klasse der zinnorganischen Verbindungen wird in der EU von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der EU-Chemikalienagentur (ECHA) geprüft. Grund dafür ist die Verwendung von Trialkylzinn- und Tetraalkylzinnverbindungen, die als Antifouling-Biozide eingesetzt wurden und sich beispielsweise in Anstrichsystemen bei Schiffen bewährt haben. Aufgrund der hohen Toxizität wurden diese Verbindungen jedoch weltweit verboten oder stark eingeschränkt.

 

Monoalkylzinn- und Dialkylzinnverbindungen hingegen werden seit langem als Stabilisatoren für PVC eingesetzt. Die Toxizitätsprofile dieser Stoffe unterscheiden sich deutlich von denen der bioziden zinnorganischen Verbindungen. Dennoch entschieden sich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die ECHA dafür, alle Stoffe als eine Klasse zusammenzufassen.

 

Da die in der EU getroffenen Entscheidungen globale Auswirkungen haben, gründete eine Gruppe von Organozinnherstellern den unabhängigen Global Organotin Stewardship Council (GOSC), um Strategien für den Umgang mit der Stoffgruppe der zinnorganischen Verbindungen zu entwickeln und umzusetzen. Die von dem GOSC gesammelten Informationen sollen helfen, die Behörden davon zu überzeugen, dass es bessere Regulierungsmöglichkeiten als ein komplettes Verbot gibt.

 

Aktualisierung der Rechtsvorschriften

 

für Dioctylzinn bis(2-Ethylhexyl-Mercaptoacetat): Die EU-CLH für Dioctylzinn bis(2-Ethylhexyl-Thioglykolat) (DOTE) wurde am 19. Mai 2020 wie folgt verabschiedet: Repr. 1B, STOT RE 1, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1. DOTE (CAS 15571-58-1) wurde im April 2022 in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der Verordnung [EG] Nr. 1907/2006 – REACH) aufgenommen, da die EC den Stoff als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) eingestuft hat.

 

Die Heat Stabilizer THERMOLITE® 890 / 890F / 890S / 892WF bestehen aus zwei Komponenten mit den folgenden Registrierungsnummern: 01-2119486133-40 (DOTE) und 01-2119498296-22 (MOTE). Unternehmen, die DOTE nach dem vereinbarten Ablaufdatum weiterverwenden möchten, müssen einen Zulassungsantrag stellen und eine positive Zulassungsentscheidung der Europäischen Kommission erhalten. Spätester Antragstermin: 1. November 2023. Verfallsdatum: 1. Mai 2025 (wenn kein Zulassungsantrag gestellt oder erteilt wird).

 

Ausnahmen von der Zulassungspflicht:

 

Jeder Octylzinn-Stabilisator mit hohem Gehalt an Monooctylzinn (Thermolite® 895), Octylzinn tris(2-ethylhexylmercaptoacetat, CAS 27107-89-7) gilt als Monokomponente.

 

Jeder Octylzinn-Stabilisator, der für die Herstellung eines Gegenstands verwendet wird, der als Lebensmittelkontaktmaterial im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 gilt.

 

Hersteller eines Erzeugnisses, bei dem DOTE verwendet wird, können nicht von der Ausnahmeregelung gemäß Art. 56 Abs. 5 b der REACH-Verordnung profitieren, sollte das Erzeugnis nicht als Lebensmittelkontaktmaterial im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 vermarktet werden.

Distributed in Austria, Belgium, Bulgaria, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany, Hungary, Ireland, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Netherlands, Norway, Poland, Romania, Serbia, Slovakia, Slovenia, Sweden, Switzerland, the Czech Republic, the United Kingdom and Turkey

 

Für ausführliche Produktinformationen sprechen Sie gern unser Vertriebsteam an: sales(at)nordmann.global

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